
Wirtschaftsrecht
Wir unterstützen Sie bei Unternehmensgründungen, Umwandlungen und Gesellschaftsverträgen. Sie erhalten stets klare Beratung zu allen gesellschafts-rechtlichen Entscheidungen.
Das Wirtschaftsrecht befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bis hin zu deren Liquidation.
Im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens steht häufig die Frage nach der Wahl von dessen Rechtsform. Es geht dabei um die Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile, welche diese für die beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmens und die Situation des Unternehmers haben.
Im Gesellschaftsrecht geht es einerseits um das Innenrecht innerhalb eines Unternehmens, das gesellschaftliche Miteinander der Gesellschafter, welches in Gesellschaftsverträgen manifestiert wird, andererseits um die Stellung des Unternehmens und seiner Gesellschafter im Außenverhältnis zu Dritten.
Soll beispielsweise eine offene/direkte Beteiligung oder doch lieber eine stille Gesellschaft gegründet werden?
Was sind hierbei die Vor- und Nachteile?
Entscheide ich mich für eine stille Gesellschaft – soll diese typisch still oder atypisch still ausgestaltet sein?
Darüber hinaus ist auch die Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine andere Rechtsform nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes, Bestandteil des Gesellschaftsrechts. Unser Team berät Unternehmen jeder Rechtsform und jeder Größe von der Gründung bis zur Restrukturierung.
Unter anderem helfen wir Ihnen gerne bei folgenden rechtlichen Angelegenheiten:
- Gründung, Umwandlung, Beendigung von Gesellschaften
- Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren im Unternehmen
- Übergabe der Gesellschaft an die Nachfolgegeneration
- Erhöhung oder Reduzierung des Gesellschaftskapitals
- Umgestaltung des Gesellschaftsvertrags
- Umgestaltung der Gesellschaftsstruktur
- Umwandlung der Gesellschaft in eine andere Rechtsform
- Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
