
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Wir vertreten Sie in strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren. Unsere zielgerichtete Verteidigung sichert Ihnen stets schnelle, faire Lösungen in jeder Situation.
Sowohl Strafrecht als das Ordnungswidrigkeitenrecht haben gemeinsam, dass sie das Verhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat regeln, indem sie im Interesse der Allgemeinheit etwaige Fehlverhalten zum Schutz bestimmter Rechtsgüter mit Sanktionen belegen, also entweder unter Strafe stellen oder mit Bußgeld bzw. Fahrverbot belegen.
Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht deshalb zum Strafrecht, wobei das Strafrecht Vorrang hat, wenn eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist von der Struktur grundsätzlich dem Strafrecht nachgebildet.
Unabhängig davon, ob Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird und ob Ihnen eine Straftat angelastet oder ein Bußgeld/Fahrverbot angedroht wird oder bereits gegen Sie verhängt worden ist, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Regelmäßig ist der einzelne Bürger gegen über dem Maßnahmen des Staates absolut hilflos. Wir werden unverzüglich Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und sodann die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und ausführlich mit Ihnen erörtern, um gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigung zu erarbeiten.
Ziel unserer Tätigkeit ist dabei selbstverständlich immer, dass wir möglichst kostengünstig das Verfahren gegen Sie beenden und Ihnen keine Strafe auferlegt wird, die der Sach- und Rechtslage nicht entspricht.
Wir sind als Ihre vertrauenswürdige und professionelle Kanzlei der entscheidene Faktor für ein faires und schnelles Verfahren. Wenn Sie mit etwaigen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, dürfen Sie in keinem Falle eigenständige Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft treffen. Schweigen Sie komplett und schalten uns sofort ab Kenntnisnahme ein, damit die notwendigen rechtlichen Schritte für Sie eingeleitet werden können.
In folgenden Fachthematiken stehen wir Ihnen gerne an Ihrer Seite:
- allgemeines Strafrecht (Diebstahl/Raub/Unterschlagung, Körperverletzungen, Urkundenfälschung, Kapitaldelikte, Betrug, usw.)
- Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz von oder Handel mit Betäubungsmitteln)
- Jugendstrafrecht (Besondere Verfahrens- und Strafvorschriften für Jugendliche und Heranwachsende)
- Verkehrsstrafrecht (Verkehrsunfallflucht, Eingriffe in den Straßenverkehr, Alkohol am Steuer)
- Wirtschaftsstrafrecht (Insolvenzstraftaten, Steuerhinterziehung, Bankrott)
- Ausländerstrafrecht, Entzug der Fahrerlaubnis
- Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg ( sog. „Punkte“)
- Rotlichtverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Parkverstöße
